Bei verspäteter Zahlung können Gläubiger in Österreich verschiedene Säumnis-Kosten geltend machen: (1) Mahnspesen / Mahngebühren — gesetzlich nicht genau definiert, aber Judikatur deckelt bei pauschal 40 € pro Mahnung (Außergerichtliche Mahnkosten), max 3 Mahnungen vor gerichtlichem Mahnverfahren, (2) Verzugszinsen — bei B2B 9,2 % p.a. über Basiszinssatz (§ 456 UGB), bei B2C 4 % (§ 1333 ABGB) oder per Vertrag höher, (3) Inkassokosten — angemessen, Tarif Wiener Anwaltskammer = pauschale Mehrkosten 50–300 € je nach Forderungshöhe, (4) Gerichtsgebühren bei Mahnklage — bei 1.000 € Forderung Gerichtsgebühr 121 €. Falle: Inkasso-Drohbriefe mit überzogenen Forderungen (300–800 € „Bearbeitungspauschale") sind oft NICHT durchsetzbar. Tipp: Bei strittigen Forderungen schriftlich „Forderung dem Grunde und der Höhe nach bestritten" antworten + Beweise. Eskalation nur über Gericht möglich. Bei Handwerker-Streit: Schlichtungsstelle Bauwesen kostenlos.
Warum ist das wichtig? Säumniszuschlag ist eine zentrale Verhandlungstechnik, die dir hilft, bessere Preise auszuhandeln. Professionelle Verhandler nutzen diese Strategien systematisch.Verhandlungsservice →