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Betriebskosten(BK, Mietnebenkosten, umlagefähige Kosten)

Betriebskosten in AT: ÖNORM B 1801-2 + § 21 MRG regelt was umlagefähig ist. Typisch 2,50–4,50 €/m²/Monat in Wien. Jahresabrechnung Pflicht.

Betriebskosten (BK) sind laufende Kosten am Haus, die der Vermieter auf Mieter umlegen darf. § 21 MRG zählt taxativ auf: Wasser/Kanal, Müllabfuhr, Strom Allgemeinflächen, Versicherungen (Feuer, Haftpflicht), Verwaltungshonorar (max. 4 % der Vorschreibung), Schornsteinfeger, Aufzug-Wartung, Hausreinigung, Schädlingsbekämpfung, Grundsteuer. NICHT umlagefähig: Reparaturen + Erhaltung (außer kleine bis 100 €), Verwaltungs-Erstausstattung, Versicherungs-Selbstbehalte. Höhe Wien 2026: typisch 2,50–4,50 €/m²/Monat = bei 70 m²-Wohnung 175–315 € BK + Heizung extra. Jahresabrechnung MUSS der Vermieter dem Mieter bis 30.6. des Folgejahres vorlegen — sonst kein Nachforderungsanspruch. Verhandlungs-Hebel: BK genau prüfen, oft 10–20 % zu Unrecht umgelegt (z.B. Erhaltung als Betriebskosten getarnt). Bei Differenzen Schlichtungsstelle anrufen — kostenlos und bindend.

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