Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Transparente Regeln für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Stand: 3. November 2025
Gültig für: Alle Verträge ab diesem Datum

1Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Mag. (FH) Florian Neuhuber (im Folgenden „Verhandelt.at", „wir" oder „uns") und Kunden (im Folgenden „Auftraggeber" oder „Sie").

1.2. Verhandelt.at erbringt Dienstleistungen im Bereich der Angebotsverhandlung, Preisoptimierung und Angebotsanalyse für Privat- und Geschäftskunden in Österreich.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2Vertragsgegenstand

2.1. Verhandelt.at bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Angebotsanalyse: Prüfung und Analyse von Angeboten mittels KI-gestützter Tools und manueller Expertenbewertung
  • Angebotsverhandlung: Verhandlung mit Anbietern zur Erzielung besserer Konditionen (Preis, Leistung, Zahlungsbedingungen)
  • Angebotsvergleich: Einholung und Vergleich von Alternativangeboten
  • Beratung: Strategische Beratung zu Verhandlungstaktiken und Einkaufsoptimierung
  • B2B-Lösungen: Spezialisierte Leistungen für Unternehmen und gewerbliche Kunden

2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und den zwischen den Parteien getroffenen individuellen Vereinbarungen.

2.3. Verhandelt.at ist als unabhängiger Berater und Verhandlungsexperte tätig. Es besteht keine Verpflichtung zur Erzielung eines bestimmten Verhandlungsergebnisses.

3Vertragsabschluss

3.1. Der Auftrag kommt durch Übermittlung eines Angebots über die Website verhandelt.at, per E-Mail oder telefonisch sowie durch unsere Auftragsbestätigung zustande.

3.2. Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

3.3. Mit der Übermittlung eines Angebots (z. B. Upload von Dokumenten, Kontaktformular) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.

3.4. Verhandelt.at bestätigt den Eingang der Anfrage per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

3.5. Der Vertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Telefon) zustande. Wir behalten uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4Leistungen von Verhandelt.at

4.1. Analyse und Prüfung: Wir analysieren das übermittelte Angebot hinsichtlich Preis, Leistungsumfang, Konditionen und Marktüblichkeit.

4.2. Verhandlung: Wir führen Verhandlungen mit dem Anbieter in Ihrem Namen und Interesse. Die finale Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eines Angebots liegt stets beim Auftraggeber.

4.3. Dokumentation: Wir dokumentieren den Verhandlungsprozess und stellen Ihnen eine Übersicht über die erzielten Verbesserungen zur Verfügung.

4.4. Erfolgsmeldung: Nach erfolgreicher Verhandlung erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung der erzielten Einsparungen und Verbesserungen.

4.5. Keine Rechtsberatung: Verhandelt.at erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG). Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts.

4aErfolgsmodell und Ablauf

4a.1. Zweistufiges Verfahren: Verhandelt.at führt die Angebotsanalyse in zwei Phasen durch.

  • (a) Erste Phase („kostenfreie Erstprüfung"): In der ersten Phase wird dem Auftraggeber ausschließlich eine anonyme Information über eine mögliche Preisersparnis übermittelt, z. B. „Ein günstigeres Angebot liegt rund 2.000 € unter Ihrem Preis".
  • (b) Zweite Phase („Freischaltung der Vergleichsdaten"): In der zweiten Phase erhält der Auftraggeber nach ausdrücklicher Zustimmung zur kostenpflichtigen Freischaltung gemäß Erfolgsvergütung (50 % der erzielten Ersparnis) die vollständigen Angebots- oder Lieferantendetails.

4a.2. Zustimmung zur Erfolgsvergütung: Mit der Freischaltung der Vergleichsdaten erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden, eine Erfolgsvergütung in Höhe von 50 % der durch Verhandelt.at ermittelten Preisersparnis zu bezahlen. Die Vergütung entsteht mit der Übermittlung der Vergleichsdaten, unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Anbieterwechsel tatsächlich vornimmt, die Information ausschließlich intern verwendet oder eine Nachverhandlung beim bisherigen Anbieter führt.

4a.3. Berechnungsgrundlage: Die Ersparnis bemisst sich als Differenz zwischen dem ursprünglichen Angebotspreis und dem von Verhandelt.at nachgewiesenen günstigeren Vergleichsangebot. Beispiel: Ursprüngliches Angebot = 10.000 €, Vergleichsangebot = 8.000 € → Ersparnis = 2.000 €, Erfolgsvergütung = 1.000 €.

4a.4. Dokumentation: Die Zustimmung zur Freischaltung wird technisch protokolliert (Zeitstempel, IP-Adresse oder Nutzer-ID). Diese Aufzeichnung gilt als Nachweis der Beauftragung der kostenpflichtigen Leistung.

5Pflichten des Auftraggebers

5.1. Vollständige Informationen: Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Verhandlung relevanten Informationen und Dokumente vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

5.2. Vollmacht: Der Auftraggeber bevollmächtigt Verhandelt.at, in seinem Namen Verhandlungen zu führen. Die Vollmacht umfasst nicht den Abschluss von Verträgen ohne ausdrückliche Zustimmung.

5.3. Erreichbarkeit: Der Auftraggeber ist verpflichtet, während des Verhandlungsprozesses erreichbar zu sein und auf Rückfragen zeitnah zu antworten.

5.4. Exklusivität: Während der laufenden Verhandlung durch Verhandelt.at führt der Auftraggeber keine parallelen Verhandlungen mit demselben Anbieter über dasselbe Angebot.

5.5. Mitwirkung: Der Auftraggeber unterstützt Verhandelt.at durch zeitnahe Rückmeldungen und Entscheidungen bei Rückfragen.

6Vergütung und Zahlung

6.1. Erfolgsbasierte Vergütung: Die Vergütung von Verhandelt.at erfolgt erfolgsbasiert. Es fallen keine Kosten an, solange der Auftraggeber nur die kostenlose Erstprüfung in Anspruch nimmt. Mit der Freischaltung der Vergleichsdaten entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Erfolgsvergütung gemäß § 4a.

6.2. Fälligkeit: Die Vergütung wird mit Übermittlung der vollständigen Vergleichsdaten fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

6.3. Nutzung der Information: Jede Verwendung, Weitergabe oder wirtschaftliche Nutzung der von Verhandelt.at bereitgestellten Vergleichsdaten oder Einsparungsinformationen – insbesondere zur Erzielung einer Preisreduktion bei bestehenden oder neuen Lieferanten – gilt als Nutzung der Dienstleistung und löst die Zahlungspflicht der Erfolgsvergütung aus.

6.4. B2B-Projekte: Bei umfangreichen B2B-Projekten können individuelle Vergütungsmodelle (z. B. Festpreis, Stundensatz, Mischmodelle) vereinbart werden. Diese werden vor Auftragsannahme schriftlich festgehalten.

6.5. Zahlungsabwicklung über Stripe: Für Abonnements und einmalige Zahlungen (z. B. Addons) erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland). Die Zahlung kann per Kreditkarte, Lastschrift oder anderen von Stripe unterstützten Zahlungsmethoden erfolgen.

6.6. Abonnements: Bei Abonnements (z. B. monatliche oder jährliche Pakete) erfolgt die Zahlung automatisch wiederkehrend über Stripe. Die erste Zahlung wird bei Vertragsabschluss fällig, weitere Zahlungen erfolgen gemäß dem gewählten Zahlungsintervall (monatlich oder jährlich).

6.7. Rechnungsstellung: Rechnungen werden automatisch von Stripe erstellt und per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse versendet. Rechnungen können auch im Stripe Billing Portal eingesehen und heruntergeladen werden.

6.8. Kündigung von Abonnements: Abonnements können jederzeit über das Stripe Billing Portal gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode wirksam. Bereits gezahlte Beträge werden nicht anteilig erstattet.

6.9. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB: 9,2% p.a. über Basiszinssatz). Bei wiederkehrenden Zahlungen (Abonnements) behalten wir uns vor, den Zugang zu den Dienstleistungen bei Zahlungsverzug zu sperren.

6.10. Aufrechnung: Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Berechnungsbeispiel:
Ursprüngliches Angebot: 20.000 €
Vergleichsangebot: 14.000 €
Ersparnis: 6.000 €
Erfolgsvergütung (50%): 3.000 €
Ihre Nettoersparnis: 3.000 €

7Datenschutz

7.1. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG).

7.2. Details zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

7.3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten gespeichert und verarbeitet werden.

7.4. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Kontakt mit Anbietern).

7.5. Anonymisierte Datennutzung: Der Auftraggeber stimmt zu, dass Verhandelt.at und die gesamte Unternehmensgruppe (einschließlich Solavia Procure Beschafft und weiteren verbundenen Unternehmen) die im Rahmen der Vertragsabwicklung übermittelten Daten nach vollständiger Anonymisierung für folgende Zwecke nutzen dürfen:

  • Statistische Auswertungen und Marktanalysen
  • Verbesserung der Dienstleistungen sowie für interne Auswertungen und Forschungszwecke
  • Plattformübergreifendes Benchmarking von Preisen und Angeboten (innerhalb der Branche sowie branchenübergreifend)
  • Analyse und Vergleich von Angebots- und Preisdaten, einschließlich Datanorm-Daten
  • Erstellung von Presseartikeln, Studien, Marktberichten und Publikationen auf Basis aggregierter, anonymisierter Daten
  • Entwicklung von Preisindizes und Marktstatistiken

Anonymisierung: Unter Anonymisierung verstehen wir die vollständige Entfernung aller personenbezogenen und identifizierenden Merkmale (z. B. Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, eindeutige Identifikatoren, Firmennamen, genaue Standorte). Die Branche des Kunden und die Region (z. B. Bundesland, größere Region) bleiben als anonymisierte, aggregierte Merkmale den Daten zugeordnet, um branchen- und regionsspezifische Analysen und Benchmarkings zu ermöglichen. Die anonymisierten Daten können plattformübergreifend innerhalb der Unternehmensgruppe genutzt werden. Eine Re-Identifizierung der anonymisierten Daten ist technisch ausgeschlossen.

8Haftung

8.1. Haftungsumfang: Verhandelt.at haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. Leichte Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Verhandelt.at nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.3. Höchsthaftung: Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung bzw. bei erfolgsbasierten Projekten auf die tatsächlich gezahlte Provision begrenzt, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8.4. Verhandlungsergebnis: Verhandelt.at übernimmt keine Garantie für ein bestimmtes Verhandlungsergebnis. Die Dienstleistung ist als Bemühensleistung zu qualifizieren.

8.5. Drittanbieter: Verhandelt.at haftet nicht für die Erfüllung von Verträgen zwischen dem Auftraggeber und Drittanbietern (z. B. Handwerker, PV-Anbieter). Die Haftung für mangelhafte Leistungen liegt beim jeweiligen Anbieter.

8.6. Force Majeure: Verhandelt.at haftet nicht für Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt, Streiks, behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer Umstände.

9Vertraulichkeit

9.1. Beidseitige Verpflichtung: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

9.2. Vertrauliche Informationen: Als vertraulich gelten insbesondere Angebote, Preise, Konditionen, Geschäftsgeheimnisse und persönliche Daten.

9.3. Ausnahmen: Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen
  • zur Vertragserfüllung an Dritte weitergegeben werden müssen (z. B. Anbieter)

9.4. Dauer: Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

9.5. Nutzung der Vergleichsdaten: Die von Verhandelt.at bereitgestellten Vergleichsdaten und Preisinformationen sind vertraulich und ausschließlich für den internen Entscheidungsprozess des Auftraggebers bestimmt. Eine Weitergabe oder Nutzung dieser Information zur direkten Preisverhandlung mit Dritten oder bestehenden Lieferanten ohne Vergütung an Verhandelt.at ist unzulässig und gilt als Verwendung der Dienstleistung im Sinne von § 4a.

10Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1. Projektbezogene Verträge: Der Vertrag wird für ein konkretes Projekt abgeschlossen und endet mit dessen Abschluss.

10.2. Ordentliche Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich (per E-Mail ausreichend) kündigen, solange noch keine konkreten Verhandlungen aufgenommen wurden.

10.3. Kündigung nach Verhandlungsbeginn: Nach Aufnahme von Verhandlungen mit Anbietern kann der Vertrag nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden.

10.4. Wichtiger Grund: Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor bei:

  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch eine Partei
  • Insolvenz einer Vertragspartei
  • schwerwiegendem Vertrauensbruch

10.5. Vergütung bei vorzeitiger Beendigung: Bei Kündigung nach Beginn der Verhandlungen steht Verhandelt.at eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu. Bei erfolgsbasierter Vergütung entfällt diese, wenn noch keine Ersparnis erzielt wurde.

11Schlussbestimmungen

11.1. Anwendbares Recht: Auf diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Verhandelt.at und dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anzuwenden.

11.2. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – Steyr, Österreich.

11.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.4. Änderungen der AGB: Verhandelt.at behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die neuen AGB als angenommen.

11.5. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. E-Mail-Kommunikation gilt als ausreichend.

11.6. Sprache: Vertragssprache ist Deutsch.

12Widerrufsrecht bei digitalen Dienstleistungen

Widerrufsrecht gemäß FAGG: Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Widerrufsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG erlischt, sobald Verhandelt.at mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen und die vollständigen Vergleichsdaten übermittelt hat.

Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit kostenfrei widerrufen. Die kostenlose Erstprüfung (Phase 1) bleibt hiervon unberührt.

Ausführliche Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mag. (FH) Florian Neuhuber
Obere Höllstraße 20d
4451 Garsten, Österreich

Rechtliche Grundlagen: Diese AGB basieren auf den österreichischen Rechtsbestimmungen (KSchG, UGB, ABGB, FAGG, DSGVO). Bei Fragen zur Datenverarbeitung beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

Stand: 3. November 2025 | Gültig für: Alle Verträge ab diesem Datum

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der aktuellen österreichischen Rechtsprechung erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Änderungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben.