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Kaution(Mietkaution, Sicherheitsleistung)

Mietkaution AT: max. 6 Monatsmieten gesetzlich, üblich 3. Zinsen gehören dem Mieter. Rückgabe spätestens 6 Monate nach Auszug.

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für etwaige Schäden oder Mietrückstände. § 16b MRG: Maximal-Höhe ist gesetzlich nicht festgeschrieben (anders als DE), aber Richtsumme der Judikatur: 3–6 Brutto-Monatsmieten zulässig, alles darüber sittenwidrig. Marktüblich in Wien/Großstadt: 3 Monatsmieten. Wichtig: Kaution muss vom Vermieter verzinslich angelegt werden (Sparbuch, Mietkautionskonto) — Zinsen gehören dem Mieter. Bei Auszug: Rückgabe-Frist gesetzlich nicht definiert, OGH judizierte 6 Monate als „angemessen" — danach kann Mieter klagen. Verhandlungs-Hebel beim Einzug: (1) Kaution-Höhe verhandeln (statt 3 → 2 Monate), (2) Bürgschaftserklärung statt Bar-Kaution (für Studenten mit Eltern), (3) Mietkautionsversicherung statt Bar-Kaution (Wohnungsmakler, Wüstenrot bieten dies — kostet 4–6 % der Bürgschaftssumme jährlich, freigesetztes Cash kann investiert werden).

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