Pauschalpreis oder Einheitspreis – was ist besser? Pauschalpreis bedeutet: Auftraggeber zahlt einen vereinbarten Festbetrag, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand – Planungssicherheit, aber meist mit Risiko-Aufschlag (5–15 %). Einheitspreis (EP-Vertrag) bedeutet: jede Position wird zu einem fixen Preis je Mengen-Einheit abgerechnet (€/m², €/lfm, €/Stk) – transparent, aber das Mengenrisiko trägt der Auftraggeber. In Österreich ist der Einheitspreis-Vertrag laut ÖNORM B 2110 Standard bei Bauleistungen, der Pauschalpreis-Vertrag dominiert bei Kleingewerken (Küche, Bad, Fenstertausch). ÖNORM B 2110 unterscheidet zwei Pauschal-Arten: die globale Pauschale (gesamtes Werk) und die detaillierte Pauschale (Teilleistungen einzeln pauschaliert). Voraussetzung für einen fairen Pauschalvertrag ist eine vollständige, eindeutige Leistungsbeschreibung – ein Angebot „pauschal alles inkl." ohne Leistungsliste ist nicht vergleichbar. Faustregel: Pauschal bei klar definierten Werken, EP bei variablen Mengen. Die Detail-Definition des EP-Vertrags findest du beim Begriff „Einheitspreis".
Warum ist das wichtig? Pauschalpreis vs. Einheitspreis kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Beispielrechnung:
Wandfliesen im Bad, laut Angebot 20 m² zu 45 €/m² (EP) = 900 € netto. Ergibt das Aufmaß 23 m², zahlst du 1.035 €. Als Pauschalpreis wären z. B. 1.000 € fix – auch bei 23 m², aber der Aufschlag fürs Mengenrisiko (typisch 5–15 %) steckt schon drin. Worauf achten: Beim EP-Angebot die Mengen und das gemeinsame Aufmaß prüfen, beim Pauschalangebot die vollständige Leistungsliste – Nachträge außerhalb der Pauschale kosten oft 20–40 % mehr pro Position.