Beim Pauschalpreis-Vertrag (auch: Festpreis-Vertrag, Pauschalvertrag) wird ein fester Gesamtpreis für eine klar definierte Leistung vereinbart — unabhängig vom tatsächlich angefallenen Aufwand des Auftragnehmers. Das Mengenrisiko trägt der Handwerker/Bauträger. Voraussetzungen für gültigen Pauschalvertrag: (1) Leistungsbeschreibung vollständig und eindeutig, (2) Mengen ausreichend genau, (3) Bezugnahme auf Pläne. Risiko Auftraggeber: Bei nachträglichen Wünschen (Mehrleistung) ist Nachtrag fällig — oft 20–40 % teurer pro Position als im Ursprungspaket. ÖNORM B 2110 §6 unterscheidet: (1) globale Pauschale (gesamtes Werk), (2) detaillierte Pauschale (Teilleistungen einzeln pauschalisiert). Vorteil: planungssicher, kein Aufmaß-Streit. Nachteil: Reserven kalkuliert der Anbieter ein, im Schnitt 10–15 % Aufschlag gegenüber EP-Vertrag. Verhandlungs-Hebel: bei klar definierten Aufträgen (Badsanierung, Wohnungs-Renovierung, PV-Anlage) Pauschalpreis bevorzugen — bei unklaren Aufträgen (Erdaushub, Altbau-Renovierung mit verstecktem) lieber EP-Vertrag. Pauschalpreis-Angebot IMMER mit detaillierter Leistungsliste, nicht „pauschal alles inkl.".
Warum ist das wichtig? Pauschalpreis kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.