🔧Handwerk

Pauschalpreis(Festpreis, Pauschalvertrag, Pauschale)

Pauschalpreis = fester Endpreis für klar definierte Leistung, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Mengenrisiko beim Auftragnehmer.

Beim Pauschalpreis-Vertrag (auch: Festpreis-Vertrag, Pauschalvertrag) wird ein fester Gesamtpreis für eine klar definierte Leistung vereinbart — unabhängig vom tatsächlich angefallenen Aufwand des Auftragnehmers. Das Mengenrisiko trägt der Handwerker/Bauträger. Voraussetzungen für gültigen Pauschalvertrag: (1) Leistungsbeschreibung vollständig und eindeutig, (2) Mengen ausreichend genau, (3) Bezugnahme auf Pläne. Risiko Auftraggeber: Bei nachträglichen Wünschen (Mehrleistung) ist Nachtrag fällig — oft 20–40 % teurer pro Position als im Ursprungspaket. ÖNORM B 2110 §6 unterscheidet: (1) globale Pauschale (gesamtes Werk), (2) detaillierte Pauschale (Teilleistungen einzeln pauschalisiert). Vorteil: planungssicher, kein Aufmaß-Streit. Nachteil: Reserven kalkuliert der Anbieter ein, im Schnitt 10–15 % Aufschlag gegenüber EP-Vertrag. Verhandlungs-Hebel: bei klar definierten Aufträgen (Badsanierung, Wohnungs-Renovierung, PV-Anlage) Pauschalpreis bevorzugen — bei unklaren Aufträgen (Erdaushub, Altbau-Renovierung mit verstecktem) lieber EP-Vertrag. Pauschalpreis-Angebot IMMER mit detaillierter Leistungsliste, nicht „pauschal alles inkl.".

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Praxisbeispiel:

Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.

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