Die Fahrtkostenpauschale ist ein Fixbetrag pro Anfahrt, typisch 30–90 € netto je Einsatz – manche Betriebe rechnen alternativ km-Sätze (0,50–1,20 €/km) oder Anfahrtszeit zum Regiesatz ab. Sie ist zusätzlich zur Arbeitsleistung zulässig, muss aber im Angebot oder den AGB klar ausgewiesen sein – sonst ist sie nicht durchsetzbar. Bei Garantie- und Gewährleistungsfällen darf in der Regel keine Fahrtkostenpauschale verrechnet werden. Verhandlungstipps: Pauschale fixieren statt km-Abrechnung, mehrere Arbeiten in einem Termin bündeln (eine Anfahrt statt drei), oder bei größeren Aufträgen Fahrtkosten komplett rausnehmen lassen. Vergleich zwischen Anbietern zeigt oft 30–60 € Differenz je Einsatz – über ein Projekt mit 5 Terminen schnell 150–300 € Unterschied.
Warum ist das wichtig? Fahrtkostenpauschale kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.