Gewährleistung ist die gesetzlich verpflichtende Mängelhaftung: bei Werkverträgen (Handwerk, Bau) in Österreich 3 Jahre ab Übergabe, bei beweglichen Sachen 2 Jahre. Der Handwerker muss innerhalb dieser Frist auftretende Mängel kostenlos beheben (Verbesserung, Austausch, Preisminderung, im Notfall Wandlung). Garantie hingegen ist freiwillig und meist eine Zusage des Herstellers (z. B. „10 Jahre Modulgarantie", „5 Jahre Wechselrichter") – Bedingungen, Ausschlüsse und Abwicklung stehen in den Garantiebedingungen und können stark variieren. Praxisablauf bei Mangel: schriftliche Mängelrüge per Einschreiben, angemessene Frist zur Behebung setzen (idR 14 Tage), bei Fristablauf Ersatzvornahme androhen. Nie Schlussrechnung ohne Abnahmeprotokoll zahlen – das gibt dir die beste Hebelposition.
Warum ist das wichtig? Gewährleistung / Garantie kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.