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Einheitspreis(EP, Einheits-Preis Bau, EP-Vertrag)

Einheitspreis = fester Preis pro Einheit (€/m², €/Stück, €/h). Endpreis = Aufmaß × EP. ÖNORM B 2110 regelt, Risiko trägt der Auftragnehmer beim Material.

Beim Einheitspreis-Vertrag (EP-Vertrag) werden Mengen und Preise pro Einheit (m², m³, m, Stück, kg, h) vereinbart — der Endpreis ergibt sich aus tatsächlichem Aufmaß × Einheitspreis. Standard bei Gewerbebau und größeren Sanierungen. Beispiele typischer Einheitspreise AT 2026: Wandfliesen verlegen 35–55 €/m², Bodenfliesen 45–70 €/m², Estrich CT 35–55 €/m², Vollwärmeschutz 90–180 €/m², Putzarbeiten innen 18–35 €/m², Pflasterung Granit 90–160 €/m², Erdaushub 12–25 €/m³, Maler-Stundensatz 45–65 €/h. ÖNORM B 2110 §6 regelt: Mehrmengen bis 10 % werden zum gleichen EP abgerechnet, darüber neue Verhandlung nötig. Vorteil vs Pauschalpreis: präzise Abrechnung wenn Mengen vorab nicht klar; Nachteil: Bauherr trägt Mengenrisiko. Verhandlungs-Hebel: bei klar definierbaren Mengen (z.B. Bad 8 m² Boden) ist Pauschalpreis besser, bei unklaren Aushub-/Erdarbeiten ist EP fair. Gemeinsames Aufmaß VOR Abrechnung schriftlich fixieren — ÖNORM-Standard.

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Praxisbeispiel:

Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.

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