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Mehrwertsteuer Sanierung(ermäßigte USt Bau, 13 % MwSt Wohnungssanierung)

Sanierung im Privatwohnbau AT: 13 % MwSt statt 20 % auf Arbeitsleistung (nicht Material). Spart 7 % auf Lohnanteil.

Auf bestimmte Bauleistungen im privaten Wohnbau gilt in Österreich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 13 % statt 20 % (§ 10 Abs. 2 Z 1 UStG). Voraussetzungen: (1) Eigenheim oder bestehende Wohnung als Hauptwohnsitz, (2) Mindestalter Gebäude 5 Jahre, (3) Leistung umfasst Erhaltung, Renovierung oder Modernisierung — z.B. Bad-Sanierung, Heizungstausch, Malerarbeiten, Boden, Fenster. NICHT 13 %: Neubau (20 %), Material allein (immer 20 %), Garten-/Außenanlagen (20 %). Praxis: Handwerker MUSS Lohn- und Material-Anteil getrennt ausweisen — auf Lohn 13 %, auf Material 20 %. Bei 15.000 €-Auftrag (Lohn 60 %, Material 40 %): Ersparnis 7 % auf 9.000 € Lohn = 630 €. Achtung: Falsche MwSt-Ausweisung führt zu Nachzahlungen — bei Übernahme der Wohnung von Eltern als „Eigenheim" Steuerberater fragen.

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Praxisbeispiel:

Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.

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