Auf bestimmte Bauleistungen im privaten Wohnbau gilt in Österreich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 13 % statt 20 % (§ 10 Abs. 2 Z 1 UStG). Voraussetzungen: (1) Eigenheim oder bestehende Wohnung als Hauptwohnsitz, (2) Mindestalter Gebäude 5 Jahre, (3) Leistung umfasst Erhaltung, Renovierung oder Modernisierung — z.B. Bad-Sanierung, Heizungstausch, Malerarbeiten, Boden, Fenster. NICHT 13 %: Neubau (20 %), Material allein (immer 20 %), Garten-/Außenanlagen (20 %). Praxis: Handwerker MUSS Lohn- und Material-Anteil getrennt ausweisen — auf Lohn 13 %, auf Material 20 %. Bei 15.000 €-Auftrag (Lohn 60 %, Material 40 %): Ersparnis 7 % auf 9.000 € Lohn = 630 €. Achtung: Falsche MwSt-Ausweisung führt zu Nachzahlungen — bei Übernahme der Wohnung von Eltern als „Eigenheim" Steuerberater fragen.
Warum ist das wichtig? Mehrwertsteuer Sanierung kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.