🔧Handwerk

Abschlagszahlung(Anzahlung, Teilrechnung, Akontozahlung)

Abschlagszahlung = Teilbetrag während laufender Bauphase, basierend auf bereits erbrachten Leistungen. Schutz für beide Seiten.

Abschlagszahlungen (auch: Akonto-Zahlungen) verteilen das Zahlungsrisiko: Statt 100 % am Ende zahlt man in 3–5 Etappen während der Bauphase, jeweils nach erbrachter Teilleistung. ÖNORM B 2110 §7 regelt dies — der Auftraggeber ist verpflichtet, Abschläge angemessen zu zahlen, sobald nachgewiesene Leistung vorliegt. Übliche Verteilung bei einer Sanierung: 20 % bei Auftrag, 30 % nach Rohbau, 30 % nach Ausbau, 15 % nach Abnahme, 5 % nach Mängelbehebung. Verhandlungs-Tipp: niemals mehr als 20 % anzahlen — bei Insolvenz des Handwerkers ist das verlorenes Geld. Mindestens 10 % als „Schlusszahlung-Schraube" bis 2 Wochen nach Mängelfreigabe einbehalten — sonst fehlt der Druck zur Behebung. Bauleitung sollte vor jeder Abschlagsrechnung kurz fotografisch dokumentieren, was bezahlt wird.

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Praxisbeispiel:

Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.

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