Abschlagszahlungen (auch: Akonto-Zahlungen) verteilen das Zahlungsrisiko: Statt 100 % am Ende zahlt man in 3–5 Etappen während der Bauphase, jeweils nach erbrachter Teilleistung. ÖNORM B 2110 §7 regelt dies — der Auftraggeber ist verpflichtet, Abschläge angemessen zu zahlen, sobald nachgewiesene Leistung vorliegt. Übliche Verteilung bei einer Sanierung: 20 % bei Auftrag, 30 % nach Rohbau, 30 % nach Ausbau, 15 % nach Abnahme, 5 % nach Mängelbehebung. Verhandlungs-Tipp: niemals mehr als 20 % anzahlen — bei Insolvenz des Handwerkers ist das verlorenes Geld. Mindestens 10 % als „Schlusszahlung-Schraube" bis 2 Wochen nach Mängelfreigabe einbehalten — sonst fehlt der Druck zur Behebung. Bauleitung sollte vor jeder Abschlagsrechnung kurz fotografisch dokumentieren, was bezahlt wird.
Warum ist das wichtig? Abschlagszahlung kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.