Seit 2024 können Privathaushalte in Österreich 20 % der Arbeitskosten (NICHT Material!) für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt von der Einkommensteuer abziehen (§ 124b Z 415 EStG 1988). Maximal 14.250 € Bemessungsgrundlage pro Jahr (= max 2.850 € Erstattung). Voraussetzungen: (1) Wohnsitz im Inland, (2) Bezahlung auf Konto des Handwerkers (kein Bargeld!), (3) Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- vs. Materialkosten, (4) Vorlage bei ArbeitnehmerInnen-Veranlagung mit L1 Formular. Geltend für: Sanitär, Heizung, Maler, Boden, Elektro, Fenster/Türen — alles was Erhaltung oder Modernisierung im Wohnraum ist. NICHT geltend: Neubau, Anschaffung (z.B. neue Küche-Möbel), Gartenarbeiten ohne Wohnbezug. Trick: Bei großem Projekt (z.B. Badsanierung 18k €) Aufteilung auf 2 Jahre (Dezember + Jänner) → 2× 2.850 € statt 1× 2.850 €. Bei nicht-steuerpflichtigem Einkommen (Pensionisten unter Steuergrenze) auch via Negativsteuer (Sozialversicherungs-Rückerstattung) abrufbar.
Warum ist das wichtig? Handwerkerbonus kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.