Verhandlung

Bauträgervertrag(BTVG, Bauträgervertragsgesetz, Eigentumswohnungs-Kauf)

Bauträgervertrag (BTVG) = Schutzgesetz für Wohnungskäufer. Pflicht: 50 % erst nach Rohbau, Treuhand-Sicherung, Garantie für Fertigstellung.

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG, 1997) regelt den Wohnungskauf von Bauträgern in Österreich — Schutz für Käufer vor Insolvenz des Bauträgers während der Bauphase. Pflichtinhalte des Vertrags: (1) genaue Wohnungsbeschreibung mit Plan, Baubeschreibung, Sondernutzungsflächen, (2) Festpreis (verbindlich!), Wertanpassungs-Klauseln streng geregelt, (3) Übergabetermin verbindlich, Pönale bei Verzug, (4) Sicherungsmodell — zwingend wählen: Schuldreife-Schema, Pfandrecht oder Bankgarantie, (5) Treuhand-Schema: Zahlungen nur in Baufortschritts-Raten an Treuhänder (Notar), nicht direkt an Bauträger. Ratenschema typisch: 30 % bei Baubeginn, 30 % bei Rohbau-Fertigstellung, 30 % bei Bezugsfertigstellung, 10 % bei Übergabe. Wichtige Käufer-Rechte: Rücktrittsrecht 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung, Mängelrechte 10 Jahre Bauwerksgewährleistung, Insolvenz-geschützter Treuhand-Anspruch. Falle: viele Bauträger bieten „Eigene Sicherheits-Modelle" außerhalb BTVG — niemals akzeptieren! Steuerberater + Wohnrechtsanwalt einbinden vor Unterzeichnung (1.500–4.000 €) — bei 400k €-Kauf gut investiert.

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