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Baumangel(Bauschaden, Baufehler, Bauwerksmangel)

Baumangel = Abweichung vom Soll-Zustand (ÖNORM, vereinbarte Qualität). 3 J Gewährleistung, Mängelanzeige schriftlich.

Ein Baumangel liegt vor, wenn das Bauwerk nicht der vereinbarten Beschaffenheit, den ÖNORMen (z.B. B 2110, B 2230) oder den anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht. Beispiele: Risse in tragenden Wänden, fehlerhafte Abdichtung mit Feuchtigkeitsfolgen, falsch verlegte Dampfsperre, mangelhafter Wärmedämmverbund mit Schimmelbildung, undichte Fenster (Schlagregenprüfung), schlechter Anschluss Dach-Mauerwerk. Häufigste Streit-Themen in AT: Feuchtigkeit/Schimmel (35 % der Bauklagen), Rissbildung (20 %), Heizung/Sanitär-Fehlfunktion (15 %), Fenster/Türen (10 %). Beweisführung: Sachverständiger-Gutachten (1.500–4.000 €) — gerichtsfest. Verjährung Gewährleistung: 3 Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB), kurze Schadenersatz-Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis (§ 1489 ABGB). Achtung: Ab 30 Jahren erlischt jeder Anspruch — bei „verdeckten Großmängeln" daher zeitnah Gutachten + Klage.

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Praxisbeispiel:

Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.

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