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Bauleitung(Örtliche Bauaufsicht, ÖBA, Bauüberwachung)

Bauleitung = laufende Überwachung der Bauausführung, Mengenkontrolle, Termineinhaltung. Bei Sanierung ab 30k € sinnvoll.

Die Bauleitung (oder „Örtliche Bauaufsicht ÖBA" gem. § 13 BTV) übernimmt die laufende Kontrolle der Bauleistung im Auftrag des Bauherrn — sie ist NICHT zu verwechseln mit der Bauausführung. Hauptaufgaben: Mengenkontrolle vor Abschlagsrechnungen, Qualitätsprüfung gegen Vertrag, Termineinhaltung, Nachtragsbewertung, Abnahme-Vorbereitung. Honorare: pauschal 5–8 % der Bausumme oder Stunden (90–150 €/h netto). Bei kleinen Aufträgen (<15.000 €) oft unwirtschaftlich; bei Sanierungen ab 30.000 € rechnet sich Bauleitung meist 2-3× weil sie typisch 8–15 % Kosten-Optimierungen erkennt + Nachträge halbiert. Wichtig: Bauleitung NICHT vom selben Anbieter wie Ausführung beauftragen — Interessenkonflikt. Architekt-Bauleitung oder unabhängiger Bautechniker sind Optionen.

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Praxisbeispiel:

Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.

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