Die Bauleitung (oder „Örtliche Bauaufsicht ÖBA" gem. § 13 BTV) übernimmt die laufende Kontrolle der Bauleistung im Auftrag des Bauherrn — sie ist NICHT zu verwechseln mit der Bauausführung. Hauptaufgaben: Mengenkontrolle vor Abschlagsrechnungen, Qualitätsprüfung gegen Vertrag, Termineinhaltung, Nachtragsbewertung, Abnahme-Vorbereitung. Honorare: pauschal 5–8 % der Bausumme oder Stunden (90–150 €/h netto). Bei kleinen Aufträgen (<15.000 €) oft unwirtschaftlich; bei Sanierungen ab 30.000 € rechnet sich Bauleitung meist 2-3× weil sie typisch 8–15 % Kosten-Optimierungen erkennt + Nachträge halbiert. Wichtig: Bauleitung NICHT vom selben Anbieter wie Ausführung beauftragen — Interessenkonflikt. Architekt-Bauleitung oder unabhängiger Bautechniker sind Optionen.
Warum ist das wichtig? Bauleitung kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.