Bauvorhaben in Österreich sind je Bundesland bewilligungs- oder anzeigepflichtig. 3 Kategorien: (1) bewilligungsfrei (Gartenhaus <12 m², Mauer <1,5 m), (2) anzeigepflichtig — Behörde hat 8 Wochen Einspruchsrecht (kleine Zubauten, Solaranlagen mit ≤25 m²), (3) bewilligungspflichtig — Verfahren 2–6 Monate, Anrainer-Verständigung (Wohnbau, Aufstockung). Wiener Bauordnung, NÖ BO, OÖ BTV — jedes BL eigene Regel. Kosten: Bauanzeige 100–400 €, Baubewilligung 500–2.500 € (je Größe), Planeinreichung 50–80 €/m² BGF (durch Architekt). Häufige Fehler: bewilligungspflichtige Vorhaben als anzeigepflichtig deklariert → später Abriss-Bescheid. Tipp: bei Sanierungen mit Eingriff in tragende Wände, Aufstockung oder Nutzungs-Änderung IMMER vorab Baurechtsabteilung anrufen. Energieausweis ist Pflicht-Beilage. Förderungen sind oft an Bewilligung gekoppelt.
Warum ist das wichtig? Baugenehmigung kann in Handwerkerangeboten versteckt sein und die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. Ein klares Verständnis hilft dir, Angebote zu vergleichen und zu verhandeln.Angebot prüfen lassen →
Praxisbeispiel:
Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.