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Baugenehmigung(Baubewilligung, Bauanzeige, Bauantrag)

Baugenehmigung in AT: Bauanzeige (anzeigepflichtig) vs Bauanzeige mit Vorprüfung vs Baubewilligung. Kosten 300–2.500 €.

Bauvorhaben in Österreich sind je Bundesland bewilligungs- oder anzeigepflichtig. 3 Kategorien: (1) bewilligungsfrei (Gartenhaus <12 m², Mauer <1,5 m), (2) anzeigepflichtig — Behörde hat 8 Wochen Einspruchsrecht (kleine Zubauten, Solaranlagen mit ≤25 m²), (3) bewilligungspflichtig — Verfahren 2–6 Monate, Anrainer-Verständigung (Wohnbau, Aufstockung). Wiener Bauordnung, NÖ BO, OÖ BTV — jedes BL eigene Regel. Kosten: Bauanzeige 100–400 €, Baubewilligung 500–2.500 € (je Größe), Planeinreichung 50–80 €/m² BGF (durch Architekt). Häufige Fehler: bewilligungspflichtige Vorhaben als anzeigepflichtig deklariert → später Abriss-Bescheid. Tipp: bei Sanierungen mit Eingriff in tragende Wände, Aufstockung oder Nutzungs-Änderung IMMER vorab Baurechtsabteilung anrufen. Energieausweis ist Pflicht-Beilage. Förderungen sind oft an Bewilligung gekoppelt.

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Praxisbeispiel:

Materialaufschlag bei Handwerkern: Typischerweise 25–35% auf den Einkaufspreis. Bei einem Materialwert von 5.000 € bedeutet das einen Aufschlag von 1.250–1.750 €.

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