Indexierung (auch Wertsicherung) ist eine Vertragsklausel, die den Preis automatisch an einen Index koppelt – meist Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria oder Harmonisierter VPI (HVPI). Üblich bei längerfristigen Verträgen: Wartungsverträge (PV, WP, Lift), Mietverträge, Bauleistungs-Rahmenverträge, Lieferverträge ab 12 Monaten Laufzeit. Faire Klausel-Gestaltung: jährliche Anpassung auf Basis VPI mit Schwellenwert (z. B. „Anpassung erst ab kumulierter Indexveränderung von 5 %"), Bezugsbasis und Index klar benannt, beidseitige Anpassung (auch nach unten bei Deflation). Aggressive Sprung-Klauseln verhindern: keine Anpassung „auf den nächsten vollen 100-Euro-Schritt aufgerundet", keine Mindeststeigerung („mindestens 3 % pro Jahr"), keine einseitigen Sonderkündigungsrechte des Anbieters bei Streit. Bei Bauleistungen in Österreich ist die ÖNORM B 2111 Standard – immer auf Verweis prüfen.
📚Allgemein
Indexierung(Wertsicherung)
Vertragsklausel zur Preisfortschreibung (Inflation).
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