Der Energieausweis ist in Österreich seit 2008 (EAVG, Energieausweis-Vorlage-Gesetz) bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Gebäuden Pflicht. Er enthält: Heizwärmebedarf (HWB) in kWh/m²a, Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE), CO₂-Emissionen, Heiztechnik-Energiebedarf (HEB), Endenergiebedarf (EEB). Klassen: A++ (≤10), A+ (10–15), A (15–25), B (25–50), C (50–100), D (100–150), E (150–200), F (200–250), G (>250 kWh/m²a). Erstellung durch zugelassenen Energiebberater (gem. § 6 Wiener Energieausweis-Gesetz) — Kosten EFH: 200–400 €, MFH: 400–800 €. Gültigkeit: 10 Jahre, danach Neuausstellung. Bei Sanierung mit Förderung (z.B. Sanierungsbonus) ist Energieausweis VOR und NACH der Sanierung gefordert — Förderhöhe richtet sich nach HWB-Verbesserung. Bei Inseraten muss Energieklasse im Inserat genannt sein, sonst 1.450 € Strafe.
Warum ist das wichtig? Bei PV-Angeboten ist energieausweis ein zentraler Faktor für die Wirtschaftlichkeit. Ein falsch dimensioniertes System kann die Amortisationszeit deutlich verlängern.Mehr zu PV-Anlagen →